AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermittlungen durch den Lübecker Verkehrsverein e.V.

Die AGB für Vermittlungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Lübecker Verkehrsverein e.V. - nachfolgend LVV genannt.
Diese AGB werden Bestandteil des mit dem LVV als Mittler von Hotelunterbringungs-, Ferienwohnungs-  und ggf. sonstigen Leistungen
geschlossenen Vermittlungsvertrages

1. Gegenstand der Vermittlung

Der LVV vermittelt Ãœbernachtungsleistungen und ggf. sonstige Leistungen.

Der LVV erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den LVV und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.

Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragschluss

2.1 Mit einer Buchung beim LVV bietet der Auftraggeber (Kunde) dem Leistungsträger den Abschluss eines Leistungsvertrages - z.B. Beherbergungsvertrages - und dem LVV den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.

2.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

2.3 Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch den LVV in Lübeck zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf informiert der LVV den Auftraggeber/Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Reservierungsbestätigung.

2.4 Es gelten die Vermittlungsbedingungen des LVV bei persönlicher, schriftlicher wie auch telefonischer Buchung. Die AGB liegen in der Geschäftsstelle aus und werden auf Anforderung zugesandt.

 

3. Zahlung und Abwicklung

3.1 Das gesamte vom Auftraggeber/Kunden gemäß dem vom LVV vermittelten und zwischen diesem und dem Leistungsträger zustande gekommenen Leistungsvertrag zu zahlende Entgelt ist bei Einzelreisenden direkt beim Leistungsträger (z. B. Hotel, Ferienwohnung usw.) zu zahlen oder auch -speziell bei Gruppen- bei Inkasso durch den LVV an diesen gegen Aushändigung von entsprechenden Leistungsgutscheinen (Vouchern).  Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes ist in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen.

3.2 Inkasso durch den LVV für Leistungsträger.

Leistungsgutscheine (Voucher) werden nur und erst nach vorherigem Zahlungseingang vor dem gebuchten Leistungstermin beim LVV übermittelt oder persönlich ausgehändigt.

3.3 Der Auftraggeber/Kunde ist verpflichtet bei Hotelbuchungen das Hotel zu benachrichtigen, wenn die Anreise nach 18.00 Uhr liegt. Anderenfalls kann der Anspruch auf die Übernachtungsleistung erlöschen. Ziffer 4. bleibt unberührt.

4. Rücktritt / Stornierung

4.1 Bei Rücktritt/Stornierung ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Leistungsträger maßgeblich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Für den Zugang der Rücktrittserklärung beim  Leistungsanbieter ist der Auftraggeber beweispflichtig. Es gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen des einzelnen Leistungsträgers.

4.2 Treten Sie bei Hotelreservierungen von dem Beherbergungsvertrag zurück oder nehmen Sie das gebuchte Zimmer nicht in Anspruch, kann der Leistungsträger Ersatz für seine Aufwendungen und der LVV ein Entgelt für seine Vermittlungsleistung verlangen.

Bei der Berechnung des Ersatzes für den Hotelier sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung des Zimmers zu berücksichtigen.
Der LVV kann das Entgelt für seine Vermittlungsleistung sowie die ihm durch Ihre Stornierung entstandenen Kosten mit insgesamt € 15,00 pro Person pauschalieren. Dem LVV bleibt es unbenommen höhere Kosten zu berechnen, insoweit diese Kosten nachgewiesen werden.
Die vorgenannten Kosten werden Ihnen unverzüglich in Rechnung gestellt und sind sofort fällig.
 

5. Gewährleistung / Haftung

5.1 Der LVV ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Der LVV haftet
nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.

Sämtliche sich aus dem Beherbergungs- und Vermittlungsvertrag ergebenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Auftraggeber/Kunden und der von diesem gebuchten Unterkunft und/oder Leistungsträger.

5.2 Die Haftung des LVV beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

5.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb, Leistungsträger oder Veranstalter zu richten.

6. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

7. Gerichtsstand

Klagen gegen den LVV sind an dessen Sitz zu erheben. Für Klagen des LVV gegen den Auftraggeber/Kunden ist der Sitz des LVV maßgebend.

Lübecker Verkehrsverein e.V.
Konrad-Adenauer-Str. 6
23558 Lübeck

Stand: Januar 2009

 

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