Die AGB für Vermittlungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Auftraggebern und dem Lübecker Verkehrsverein e.V. - nachfolgend LVV genannt. Diese AGB werden Bestandteil des mit dem LVV als Mittler von Hotelunterbringungs-, Ferienwohnungs- und ggf. sonstigen Leistungen geschlossenen Vermittlungsvertrages
1. Gegenstand der Vermittlung
Der LVV vermittelt Ãœbernachtungsleistungen und ggf. sonstige Leistungen.
Der LVV erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den LVV und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag.
Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.
2. Buchung und Vertragschluss
2.1 Mit einer Buchung beim LVV bietet der Auftraggeber (Kunde) dem Leistungsträger den Abschluss eines Leistungsvertrages - z.B. Beherbergungsvertrages - und dem LVV den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder elektronisch vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Buchenden auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Buchende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2.3 Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch den LVV in Lübeck zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf informiert der LVV den Auftraggeber/Kunden bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss durch Reservierungsbestätigung.
2.4 Es gelten die Vermittlungsbedingungen des LVV bei persönlicher, schriftlicher wie auch telefonischer Buchung. Die AGB liegen in der Geschäftsstelle aus und werden auf Anforderung zugesandt.
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